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Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
1. Export einer Büchersendung in die USA
Markus G. will eine Büchersendung bestehend aus 5 Bänden antiquarischer Bücher in die USA versenden. Der nette Beamte am Postschalter erklärt ihm, dass er für diesen Versand ein Ausfuhrbegleitdokument vom Zoll benötigt.
Markus fährt zum Zollamt. Die Zollbeamten schütteln nur den Kopf und sagen: „Wenden Sie sich bitte an die Zollagentur KOM. Da wird Ihnen geholfen!“ Ein Beamter händigt Markus einen Routenplan mit Wegbeschreibung aus.
Markus, inzwischen reichlich genervt, fährt zur Zollagentur KOM. Der Zollagent fragt ihn, ob er denn für den Versand im Vorfeld eine Proforma Rechnung erstellt hat, um dem Zoll den Wert der Sendung anzuzeigen. Markus nickt, das hat er vorbereitet.
Der Zollagent erklärt Markus, dass er keine EORI-Nummer benötigt, da er eine Privatperson ist und der Versand einen privaten Charakter hat.
Markus fragt daraufhin nach. „Was bedeutet privater Charakter in diesem Zusammenhang?“
Die Antwort: „Privater Charakter bedeutet, dass Sie einen Satz Bücher ausführen möchten. Wenn Sie aber 50 oder 100 Sätze exportieren würden, hätte dies einen gewerblichen Charakter, sodass Sie eine EORI-Nummer benötigen würden, obwohl Sie eine Privatperson sind.“
Der Zollagent macht sich an die Arbeit. Nach ca. 15 Minuten druckt er Markus einen Laufzettel für die Zollanmeldung aus.
JETZT kann Markus wieder zum Zollamt fahren und, nachdem er das Ausfuhrbegleitdokument erhalten hat, das Paket am Postschalter einliefern.
2. Export eines Wohnmobils nach Norwegen
Ein Norwegischer Staatsbürger, nennen wir ihn der Einfachheit halber Morten, möchte ein Wohnmobil bei einem deutschen Händler erwerben.
Morten bittet den Händler, die Fa. AUTO FAHN aus Klein-Kleckersdorf, im Vorfeld Kontakt mit der Zollagentur KOM aufzunehmen. Im Gespräch mit dem Zollagenten erfährt der Verkäufer, dass er zunächst einmal eine EORI-Nummer benötigt. AUTO FAHN hat aber bislang noch keine Exportgeschäfte in Drittländer getätigt und hat folglich keine EORI-Nummer.
AUTO FAHN beantragt jetzt eine EORI bei der Generalzolldirektion in Dresden und druckt sich anschließend den Antrag auf Erteilung und ein Sendeprotokoll bzw. die Eingangsbestätigung aus Dresden aus. Der Antrag und das Sendeprotokoll / Eingangsbestätigung müssen dann dem zuständigen Binnenzollamt vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug dem deutschen Zoll vorgeführt wird. So kann die Zollanmeldung durchgeführt werden, bevor die EORI erteilt worden ist.
Da AUTO FAHN sicherstellen möchte, dass es zu keinen Problemen mit dem Finanzamt kommt, werden für die Ausfuhr ein Zollkennzeichen und ein internationaler Fahrzeugbrief erstellt.
Hierbei sind Zölle und Mehrwertsteuer unumgänglich. Der Zollansatz kann aber vermieden werden, wenn dem Norwegischen Zoll eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 für das Fahrzeug vorgelegt wird.
Die EUR.1 kann erstellt werden, wenn das Fahrzeug in der EU produziert worden ist. Morten bittet jetzt AUTO FAHN, eine Lieferantenerklärung vom Hersteller anzufordern.
Danach leitet die AUTO FAHN sämtliche Unterlagen an die Zollagentur KOM weiter.
KOM erstellt zunächst eine elektronische Ausfuhranmeldung, die per IT-Verfahren ATLAS an das zuständige Binnenzollamt gesendet wird. Anschließend erstellt KOM die EUR.1 und sendet die Unterlagen per Post an AUTO FAHN.
Einige Tage später holt Morten das Fahrzeug ab. AUTO FAHN übergibt ihm die Fahrzeugpapiere, die Rechnung, die Unterlagen für den Zoll und einen Laufzettel für die Zollanmeldung sowie die EUR.1 mit der Lieferantenerklärung. Morten fährt zum Zollamt. Die Zollbeamten überprüfen kurz die Fahrgestellnummer und die Daten der Zollanmeldung, drucken das Ausfuhrbegleitdokument aus und stempeln die EUR.1 ab.
Morten macht sich auf den Weg nach Hause.
→ Lieferantenbestätigung anzeigen
3. Export einer Maschine nach Japan
Die Fa. XYZ (der Ausführer) will eine Maschine per Seefracht nach Japan exportieren. Die Maschine soll in einen Container verladen werden und vom Hafen Hamburg aus nach Japan befördert werden.
Der Ausführer leitet seine Rechnung an die Zollagentur KOM weiter. Die Rechnung enthält alle wesentlichen Angaben: Rechnungsnummer, EORI-Nummer, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer der Maschine, Gewicht netto / brutto sowie den Warenursprung der Maschine.
Da der Ausführer im Vorfeld mit seiner Spedition alle Details geklärt hat, kann er KOM bereits den Namen des Schiffes und die Nummer des Containers mitteilen.
KOM erstellt daraufhin eine Ausfuhranmeldung mit einer Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auf dem Betriebsgelände des Ausführers. Die Anmeldung muss KOM bis spätestens 2 Stunden vor Dienstschluss des Binnenzollamtes am Tag vor der geplanten Verladung an den Zoll gesandt haben.
KOM trägt in die Zollanmeldung eine Frist für die Gestellung am nächsten Tag in der Zeit zwischen 9:00 bis 13:00 Uhr ein.
Am nächsten Tag erhält KOM um kurz nach 13:00 Uhr das Ausfuhrbegleitdokument als .pdf-Datei, die per E-Mail an den Ausführer weitergeleitet wird.
Der Ausführer druckt das ABD aus und händigt das Dokument bei Abholung des Containers an der Fahrer der Spedition aus. Gleichzeitig sendet er das ABD zur Sicherheit noch per E-Mail an seinen Ansprechpartner bei der Spedition.
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