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Welt mit LKW und Flugzeug

Das Exportgeschäft

Ein Auftrag aus dem Ausland trifft ein - was ist zu tun?

Frage 1: Ist der Käufer in der EU ansässig, oder kommt er aus einem Drittland (nicht EU)?
Stammt der Käufer aus einem Mitgliedsstaat der EU, ist zunächst zu klären, ob es sich um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt. Bei Verkäufen an Privatpersonen aus der EU wird genauso fakturiert wie bei einem Verkauf innerhalb Deutschlands, also mit Mehrwertsteuer. Dem Käufer wird dann die deutsche Mehrwertsteuer von seinem Finanzamt erstattet, wenn er die Ware in sein Land einführt.
Ist der Käufer dagegen ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat (www.bzst.de). Ist die USt-ID-Nummer gültig, kann ohne Mehrwertsteuer fakturiert werden, da es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt.
Das deutsche Finanzamt fordert dann eine Bescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken, aus der hervorgeht, dass die Ware auch tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedsstaat befördert wurde (Gelangensbestätigung). Diese Bescheinigung kann ein Frachtbrief, ein Abliefernachweis oder ein ähnlicher Beleg sein, der vom Käufer in seinem Land unterschrieben sein muss.

Gelangensbestätigung anzeigen

Frage 2: Was ist zu tun, wenn der Käufer aus einem Drittland (nicht EU) stammt?
Zunächst einmal ist zu klären, ob der Wert der Sendung die Wertgrenze von EUR 1.000,- übersteigen wird, oder ob die Lieferung mehr als 1.000 kg wiegen wird. Werden diese Wertgrenzen nicht überschritten, ist keine Zollanmeldung erforderlich. Bei der Ausfuhr kann die Ware mündlich angemeldet werden, indem z. B. eine Rechnung vorgelegt wird. Das Finanzamt fordert aber auch für Kleinsendungen einen Beleg über die erfolge Ausfuhr (z. B. Abliefernachweis oder eine vom Zoll abgestempelte Rechnung).

Frage 3: Hat Ihr Unternehmen eine gültige EORI-Nummer?
Sofern Ihr Unternehmen noch keine EORI hat, muss diese im Vorfeld mit dem Formblatt "Beteiligte Stammdaten" bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden beantragt werden. Das Formblatt ist zu finden auf der Website des deutschen Zolls (www.zoll.de). Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der Generalzolldirektion. Privatpersonen benötigen keine EORI-Nummer, sofern der Export keinen gewerblichen Charakter hat.